
In der Hälfte (52 %) der untersuchten Fälle bezahlen Mieter in Bezug auf Ihre Energiekosten 10 % und mehr für die Ablesedienstleistung.
*Energiekosten sind die in der Heizkostenabrechnung geforderten Kosten für die verbrauchten Brennstoffe (z.B. Gas) und deren Lieferung. Quelle: „Ablesedienst- und Energiekosten: Im angemessenen Verhältnis?“ – eine Untersuchung des vzbv im Rahmen des Projekts Marktwächter Energie gefördert durch das BMJV. Basis: Insgesamt wurden 1.696 Heizkostenabrechnungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (n=1.388; Abrechnungszeiträume decken die Jahre 2008 bis 2017 ab) und Mecklenburg-Vorpommern (n=308; Abrechnungszeiträume decken die Jahre 2014 bis 2016 ab) untersucht.
Anteil der Ablesedienstgebühren
zu den Energiekosten*
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