EED Update – Jetzt wird die Zeit knapp
Deutschland hat im letzten Jahr die Umsetzung der EED in nationales Recht verstreifen lassen. Wann wird das nachgeholt? Die Zeit rennt!

Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtline (engl. EED – Energy Efficiency Directive) vom 11. Dezember 2018 sah vor, dass ab dem 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Heizkostenzähler und -verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Dementsprechend hätte die EU-Richtlinie bis zu dieser Frist bereits in nationales Recht umgewandelt werden sollen.

In Deutschland ist dies durch eine Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) vorgesehen, die bereits seit ihrem in Kraft treten im Jahre 1981, mehrfach novelliert wurde. Eine zweite bedeutsame Frist der EED ist der 01. Januar 2022. Ab diesem Zeitpunkt müssen Nutzer von Liegenschaften, die mit fernauslesbaren Heizkostenzählern ausgestattet sind, monatliche Verbrauchsinformationen erhalten. Das reine zur Verfügung stellen dieser Information ist gemäß EED nicht ausreichend. Der Nutzer muss diese Informationen vom Eigentümer oder Verwalter der Liegenschaft entweder schriftlich, per E-Mail oder via Webportale oder Apps mitgeteilt bekommen. Die Umsetzung der EED in nationales Recht bis zum 25. Oktober 2020 bis hin zur Übermittlung der monatlichen Verbrauchsinformationen ab dem 01.01.2022, hätte der deutschen Wohnungswirtschaft daher insgesamt 433 Tage eingeräumt, um die Vorgaben der EED zu erfüllen.

Nichtsdestotrotz hat Deutschland die Frist zur Umsetzung der EED in nationales Recht verstreifen lassen und bisher ist es weiterhin ungewiss, wann die Vorgaben zu einer Novellierung der deutschen HKVO führen werden.

Anders als Deutschland, haben viele unserer Nachbarländer schon deutlich schnell gehandelt und die Richtlinien der EED bereits in nationales Gesetz umgesetzt. Beispielsweise in Österreich, wurde das dortige Heizkostenabrechnungsgesetz bereits am 19. Mai 2021 novelliert. Dies ist zwar auch nicht fristgemäß, jedoch ein deutlicher Vorsprung vor Deutschland.

 

Was passiert jetzt?

Der Fahrplan zur Novellierung der deutschen HKVO bleibt weiterhin ungewiss. Bisher ist nur ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im März publiziert worden. Weitere Änderungen an dem Entwurf und die schlussendliche Umsetzung sind bisher nicht kommuniziert worden. Die weiterhin bestehende EED Frist zur verpflichtenden, monatlichen Übermittlung von Verbrauchsdaten an Endnutzer hat dennoch weiterhin Bestand und lässt der Wohnungswirtschaft somit nur noch 190 der ursprünglich vorgesehenen 433 Tage Zeit, sich EED-konform auszurichten. Der Verband deutscher Immobilienverwalter (vdiv) hat dazu bereits am 31. März 2021 Stellung bezogen und richtigerweise festgestellt, dass bei der Verzögerung der Novellierung der HKVO, nicht die Wohnungswirtschaft der Leidtragende sein darf.

Was sollten Verwalter nun tun?

Wir empfehlen, seine Bestände weiter zu prüfen und Liegenschaften auf Funk-Messtechnik umzurüsten. Somit werden nicht nur die Weichen für die EED Anforderungen gelegt, sondern auch der Verwaltungsaufwand reduziert. So werden Sie in den Jahren 2022 und darüber hinaus nicht von kurzfristigen Terminen überrascht.

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