EED
Was ist die EED 2.0 und welche Pflichten habe ich?

Kurzinfo & Definition

Was ist die EED?

Die EED (Energy Efficiency Directive) ist die Energieeffizienzrichtlinie der EU mit dem Ziel, die Abhängigkeit von Energieimporten und knappen Energieressourcen zu reduzieren. In Deutschland werden die Vorgaben der EU durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung in nationales Recht umgewandelt.

Die Änderungen

Die EED sah vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Verbindliches Ziel ist es, dadurch den Verbrauch jährlich um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Was unter akzeptabel zu verstehen ist, kann jeder EU-Mitgliedsstaat in seiner nationalen Umsetzung per Verordnung oder Gesetz definieren. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
In Deutschland wird die Vorgabe der EU über die Heizkostenverordnung umgesetzt.

Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Vermieter ab dem 1. Januar 2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25. Oktober 2020 sollten diese, bei entsprechender Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung gestellt werden.

Leider konnte die Bundesregierung die Fristen nicht ganz einhalten, da Beschlüsse zum Jahresende 2020 auf das Jahr 2021 vertagt wurden. 

Die Auswirkungen

Besonders der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft und schafft erste Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen Erfassungsgeräte. Wärme- und Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden, bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht.

Wohnungsunternehmen und Immobilienverwalter, die heute noch Heizkostenverteiler installieren, die keine Fernablesung ermöglichen, müssen spätestens 2026 aktiv werden und diese nachrüsten oder austauschen. Die Lebensdauer von zehn Jahren wird somit unterschritten, was einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet. Zudem ist der Einsatz von Funkmesstechnik der einzige Weg, Bewohnern unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Die Ziele

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung rückt die EU die Energieeffizienz von Gebäuden weiter in den Fokus. Gleichzeitig werden Privatsphäre und Transparenz für Bewohner gestärkt. Ableser müssen zukünftig keine Wohnungen mehr betreten und unterjährige Verbrauchsinformationen helfen Bewohnern beim Nachvollziehen ihres Einflusses auf die Energiekosten. 

Konkret werden die Messdienstleister hierzu App´s oder Mieterportale entwickeln, welche Verbrauchsdaten visualisieren und Bewohnern Anreize zum Energiesparen liefert. Damit können die Vorgaben der EED zur regelmäßigen Verbrauchsinformationen von auf besonders innovativem Weg umgesetzt werden.

Der Ausblick

Mit Umsetzung der EED und besonders durch unterjährige Verbrauchsinformationen wird die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft weiter vorangetrieben. Funksysteme mit Fernablesung sind dabei die einzig wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, diese den Bewohnern zur Verfügung zu stellen. Wohnungsunternehmen, die bereits heute auf Funktechnologie setzten, optimieren nicht nur ihre Prozesse, sondern tragen auch für die Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen Sorge.

Hier das Amtsblatt der Europäischen Union:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2002&from=EN

Der EED Fahrplan

bis 25.10.2020
Umsetzung der EED in deutsches Recht.
ab 25.10.2020
  • Es darf nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden.
  • Liegenschaften, welche bereits mit fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sind, müssen auf Anfrage der Nutzer eine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten.
  • ab 01.01.2022
    Nutzer von Liegenschaften, die mit fernauslesbaren Zählern ausgestattet sind, müssen eine monatliche Verbrauchsinformation erhalten.
    ab 01.01.2027
    Die gesamte Messtechnik muss fernauslesbar sein.

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